Maßnahmen an der Gebäudehülle – 15% Förderung
Maßnahmen an der Gebäudehülle sind Fenster- & Türentausch, das Dämmen von Dach, Fassade, oder Keller.
Anlagentechnik – 15% Förderung
Maßnahmen an der Anlagentechnik, die die Energieeffizienz erhöhen wie eine effiziente Lüftungsanlage, oder eine entsprechende Smart Home Steuerung.
Heizungstechnik – bis zu 40% Förderung
Der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz
Heizungsoptimierung – 15% Förderung
Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Isfp – 5% zusätzliche Förderung auf alle Maßnahmen
Bei Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch einen Energieberater, gibt es auf alle energetischen Maßnahmen 5% zusätzlich Förderung.
Das sollten Sie beachten:
- Fragen Sie zusätzlich auch bei Ihrer Gemeinde nach spezifischen kommunalen Förderprogrammen für Ihre geplante Maßnahme, denn viele Gemeinden bieten eine entsprechende Unterstützung an.
- Seit dem 01.01.2023 ist es nicht mehr möglich gleichzeitig den KfW Kredit 261 zur Effizienzhaus-Förderung mit der BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen zu kombinieren. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen muss baulich und zeitlich klar voneinander abgegrenzt werden, wenn man beide Programme nutzen möchte.
- Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und Fachplanung und Baubegleitung. Bei den förderfähigen Maßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional und die Antragsstellung kann auch über den Heizungsbauer erfolgen.
- Beantragt der Antragsteller mehrere Maßnahmen und ist mindestens für eine die Einbindung eines EEE verpflichtend, muss der EEE für den gesamten Antrag eingebunden werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Die Förderung bei Neubauten wird über die KfW-Bank abgewickelt. Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme an, um Bauherren und Bauunternehmen zu unterstützen, energieeffiziente Gebäude zu errichten und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredite 297, 298):
Es wird der Neubau inkl. die Baubegleitung oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit einem Kredit bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben mit stark vergünstigten Konditionen gefördert.
Es ist möglich die Kredite 297, 298 mit weiteren Angeboten der KfW Bank zu kombinieren. Unabhängig vom energetischen Standard des Bauobjektes gibt es dafür zwei Förderprogramme, die Sie sich zusätzlich auf der Website der KfW anschauen können:
Übrigens:
Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude können, statt die BEG-Förderung zu nutzen nach § 35c EstG Steuerermäßigungen beantragt werden. Die Möglichkeit wird u.a. dann interessant, wenn bereits die Deckelung der BAFA-Förderung von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr greift, Sie aber im gleichen Jahr noch weitere Maßnahmen planen möchten. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Steuerberater an.